Sollten Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, weil Sie unerwartet erkranken oder andere unvorhersehbare Dinge geschehen, raten wir zum Abschluss einer Reiseversicherung. Selbst bei Ereignissen wie dem Nichtbestehen einer Reifeprüfung oder dem Verlust des Arbeitsplatzes greift der Stornoschutz der europäischen Reiseversicherung. Ebenso sind Sie gegen Bergnot und den damit verbunden Bergungskosten versichert!
Wenn die Reiseversicherung mit der Buchung abgeschlossen wird, gilt der Versicherungsschutz sofort. Sie haben keine Versicherung bei Buchung abgeschlossen, überlegen es sich jedoch anders? Kein Problem!
Auch ein späterer Versicherungsabschluss ist noch möglich: In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz für die Leistung Storno erst ab Tag 10 nach Abschluss. Alle anderen Versicherungsleistungen unterliegen keiner Wartefrist und gelten im vollen Umfang sofort.